Generalversammlung

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GeneralversammlungVeranstaltung

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Datum Zeit League Saison
3. September 2021 19:30 Alte Herren Hauptverein 2021

Zusammenfassung

210913-Bericht-Generalversammlung FC Kalbach 09 2021

 

Einladung zur ordentlichen j.hrlichen Mitgliederversammlung des FC Kalbach 1948 e.V.

für Freitag, den 03. September 2021 um 19:30 Uhr in „Sportanlage am Hopfenbrunnen 51, 60437 Frankfurt

am Main

Sehr geehrtes Mitglied,

der Vorstand des FC Kalbach l.dt Sie recht herzlich zu unserer j.hrlichen ordentlichen

Mitgliederversammlung ein. Die Tagesordnung stellt sich derzeit wie folgt dar:

TOP 1: Begrü.ung, Ernennung des Protokollführers, Feststellung der ordnungsgem..en Ladung und

Beschlussf.higkeit, Feststellung und Genehmigung der Tagesordnung unter Berücksichtigung

von Dringlichkeitsantr.gen (Åò 13 Abs. 5 der Satzung; Antr.ge die mit 2/3 Mehrheit gestellt

sind); Totenehrung.

TOP 2: Ehrung seitens des Verbandes; Gast Rainer Nagel, Kreisfu.ballwart.

TOP 3: Bericht des Vorstandes

Bericht des 01. Vorsitzenden

Bericht des Kassierers

Bericht der Kassenrevisoren für die Zeit vom 01. Jan. bis 31. Dezember 2019 und für das

Kalenderjahr 2020

Aussprache und Genehmigung des Berichtes des Vorstandes; Abstimmung zur Entlastung des

Vorstandes und des 1. Kassierers für die Gesch.ftsjahre 2019 und 2020.

TOP 4: Bericht aus den Abteilungen (Jugend, Aktive, Soma, Alte Herren).

TOP 5: Bericht über die Vereinsziele 2022 und Darstellung der Zielerreichung bzw. Ausblick für das

verbleibende laufende Jahr 2021 und Vorstellung des Haushaltsplans 2021; Aussprache hierzu.

FC Kalbach, c/o N. Sünder, Talstraße 11, 60437 Frankfurt

Fußballclub Kalbach 1948 e.V.

Geschäftsstelle Fußballclub Kalbach

c/o Norbert Sünder

Talstraße 11

60437 Frankfurt am Main

Tel.: 069-504751

Mail: vorstand@fckalbach.de

Internet: www.fckalbach.de

Bezirkssportanlage: Am Hopfenbrunnen 51

An alle Mitglieder

des FC Kalbach 1948 e.V.

Frankfurt, 11.08.2021

Fußballclub Kalbach 1948 e.V., Registrierung: Amtsgericht Frankfurt am Main unter VR 6339

Raiffeisenbank Oberursel – IBAN: DE40 5006 1741 0000 4734 13, BIC: GENODE510BU

Frankfurter Sparkasse – IBAN: DE21 5005 0201 0157 0019 26, BIC: HELADEF1822

Steuer- Nr. 045 250 07488 K 19, Finanzamt Frankfurt am Main III

TOP 6: Neuwahl der folgenden Vorstandsmitglieder, ggfls. unter Bildung eines Wahlausschusses:

a) Erster Vorsitzender

b) stellvertretende Vorsitzende (siehe Åò 15 lit. b) der Satzung)

c) Erster Schatzmeister

d) Stellvertretende Schatzmeister (bis zu 3)

e) Abteilungsleiter Jugend

f) Stellvertretende Abteilungsleiter Jugend

g) Abteilungsleiter Aktive

h) Ggfls. stellv. Abteilungsleiter Aktive

i) Erster Schriftführer

j) Zweiter Schriftführer

k) Leitung Marketing, Sponsorenmanagement und .ffentlichkeitsarbeit

l) Ggfls. Best.tigung Abteilungsleiter Alte Herren

m) Ggfls. Best.tigung Abteilungsleiter SOMA

n) Ggfls. Best.tigung Abteilungsleiter(in) Fitness

TOP 7: Beschlussfassung über die .nderung der Vereinssatzung hinsichtlich der ÅòÅò 2, 7, 15, 18, 20; zu

den einzelnen .nderungen:

Zu § 2 (siehe Anlage 6)

Es erfolgt die Streichung des Wortes „Tennis“ in Satz 3 lit. d.; Hinweis hierzu, dass . der

verbliebenen Abteilungsmitglieder den Beschluss zur Schlie.ung gefasst haben und der

Vorstand in seiner Sitzung am 17. August 2021 dem Beschluss zugestimmt hat.

zu § 7 (siehe Anlage 1)

In Abs. 3 werden die S.tze 3 und 4 erg.nzt; hier erfolgt die Festlegung der Verpflichtung

des Vorstandes, Bewertungskriterien für die Benennung von Ehrenmitgliedern und

Ehrenvorsitzenden zu entwickeln und zugrunde zu legen; im .brigen bleibt die Regelung

unver.ndert.

§ 15 (siehe Anlage 2)

.nderung der Abteilungsbezeichnung „Tennis“ in „Fitness“ in lit. i) und Bezeichnung

„Jugendleiter“ (lit. g) und „Stellvertretender Jugendleiter“ (lit h) in „Abteilungsleiter

Jugend“ und „Stellvertretender Abteilungsleiter Jugend“;

§ 17 (siehe Anlage 3)

Aufnahme einer erg.nzenden Regelung in Abs. 1, dass der amtierende Vorstand im Jahr des

Ausscheidens oder darauffolgend bis zu einer Generalversammlung im Amt bleibt.

.nderung des Begriffes „Tennis“ in „Fitness“ in Abs. 2 Satz 1 lit e. .nderung des Begriffes

„Tennis“ in „Fitness“ in Abs. 2 Satz 2 lit d.

§ 18 (siehe Anlage 4)

Streichung der Bedingung in Abs. 2, dass für die Beschlussf.higkeit in der Vorstandssitzung

mindestens die H.lfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen; Erg.nzung der

M.glichkeit von telefonischen oder Online-Vorstandssitzungen Aufnahme einer Regelung

zur Bildung eines Gesch.ftsverteilungsplans in Abs. 9.

§ 20 (siehe Anlage 5)

Fußballclub Kalbach 1948 e.V., Registrierung: Amtsgericht Frankfurt am Main unter VR 6339

Raiffeisenbank Oberursel – IBAN: DE40 5006 1741 0000 4734 13, BIC: GENODE510BU

Frankfurter Sparkasse – IBAN: DE21 5005 0201 0157 0019 26, BIC: HELADEF1822

Steuer- Nr. 045 250 07488 K 19, Finanzamt Frankfurt am Main III

.nderung in Abs. 1 u. 3 des Begriffes „Tennis“ in den Begriff „Fitness“. Erg.nzung in Abs. 2,

dass die Organisationsregelungen des Vorstands gelten.

TOP 8: Vorschlag des Vorstandes gemäß § 7 Abs. 1 und 3 der Satzung:

a) Vorschlag des Vorstandes zu Ernennung des Mitglieds Peter Kopp zum Ehrenmitglied

b) Vorschlag des Vorstandes zu Ernennung des Mitglieds Norbert Sünder zum

Ehrenmitglied

c) Vorschlag des Vorstandes zu Ernennung des Mitgliedes Dirk Müller zum Ehrenmitglied

d) Vorschlag de Vorstandes zur Ernennung des Mitgliedes Günter Stamm zum

Ehrenmitglied

TOP 9: Antr.ge nach Åò 13 Abs. 5 der Satzung

Antrag des Mitgliedes Hartwig Moldenhauer:

Die Jahreshauptversammlung m.ge

1. die Einführung einer Pflicht zur Ableistung von maximal 12 Arbeitsstunden pro Jahr bzw.

Anzahl der Monate der Vereinszugeh.rigkeit (1 pro Monat) zur Unterstützung bei

notwendigen Arbeiten auf der Sportanlage,

2. Alternativ die Ableistung der Pflichtstunden durch Zahlung eines Betrags in H.he von 10,00

Euro pro Monat der Vereinszugeh.rigkeit ab dem 01.01.2021 zu Gunsten der

Reparaturrücklage des Vereins

beschlie.en, wobei die Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitseins.tzen s.mtliche

Vereinsmitglieder betrifft, ausgenommen minderj.hrige Vereinsmitglieder, solche

Vereinsmitglieder, die zum Zeitpunkt des Arbeitseinsatzes das 60 Lebensjahr überschritten

haben und/ oder passive Vereinsmitglieder.

3. Aufnahme in die Vereinssatzung bzw. der Beitragsordnung sowie Vermerk auf dem

Eintrittsformular

Begründung: Die letzten Jahre haben einen Bedarf für eine solche Erg.nzung gezeigt; das

Mitglied Hartwig Moldenhauer erh.lt Gelegenheit zur mündlichen Erl.uterung der

Begründung seines Antrages.

TOP 10: Verschiedenes

TOP 11: Verabschiedung durch den Ersten Vorsitzenden

Wir fügen als Anlage unser von allen Mitgliedern zu beachtendes Hygienekonzept für die Veranstaltung sowie

zu den einzelnen zu .ndernden Vorschriften der Satzung eine Gegenüberstellung der alten und neuen

Fassung bei. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass gem.. Åò 13 Abs. 5 der Satzung Antr.ge zur Versammlung

bis sp.testens sieben Tage vor dem Versammlungstermin bei dem ersten Vorsitzenden einzureichen sind.

Wir hoffen, Sie in der Versammlung begrü.en zu k.nnen. Und verbleiben für heute

mit freundlichen und sportlichen Grü.en

gez. Reinhard Vanh.fen

1. Vorsitzender

Ground

FC Kalbach
Am Hopfenbrunnen 51, 60437 Frankfurt am Main, Deutschland